Eingangsbestätigungen für alle eingereichten Dokumente beim Jobcenter!

Die Solidarische Erwerbsloseninitiative Kassel S.E.K. hilft nicht nur Betroffenen bei der Bewältigung ihres teilsweise überaus stressigen und deprimierenden Alltags, in der Auseinandersetzung mit den Ämtern (Jobcenter, Arbeits- und Sozialamt etc.)! Unsere Absicht ist es auch diese Probleme mit den Ämtern öffentlich zu machen und für Veränderungen zu kämpfen.

So beteiligte sich die S.E.K. auch an den Veranstaltungen zum Internationalen Frauentag und für einen besseren und aus unserer Sicht kostenlosen öffentlichen Nahverkehr etc. (Siehe andere Beiträge auf dieser Seite, sowie auf Facebook und Twitter)

Zuletzt waren wir bei der Veranstaltung des DGB zum 1. Mai zu sehen.

Im Jobcenter Kassel erhalten Erwerbslose – „Kunden“ – derzeit, außer für Widersprüche gegen Verwaltungsakte (z.B. beabsichtigte Maßnahmen und Sanktionen), keine Eingangsbestätigungen für dort abgegebene Unterlagen. Das bedeutet, dass ALGII Empfänger*innen keinen Beleg vorweisen können, dass sie entsprechende Unterlagen abgegeben haben, wenn Jobcenter Mitarbeter*innen dessen Fehlen beklagen und Maßnahmen androhen. Die Solidarische Erwerbsloseninitiative Kassel (S.E.K.) fordert deshalb, dass es für alle abgegebenen Unterlagen eine Eingangsbestätigung geben muss.

Die S.E.K. besuchte wegen der Forderung nach Eingangsbestätigungen für alle eingereichten Unterlagen, im vergangenen Monat eine Bürgersprechstunde in der Unterneustadt, an dem auch Bürgermeisterin Ilona Friedrich – Dezernat II für Bürgerangelegenheiten und Soziales – teilnahm. Zu dieser Bürgerfragestunde hatten wir 5 Fragen ausgearbeitet, die sich rund um das Thema Trägerversammlung des Jobcenters Stadt Kassel und Eingangsbestätigungen für abgegebene Unterlagen drehen.

Die Trägerversammlung ist eine gemeinsame Einrichtung zwischen den Jobcentern/Agentur für Arbeit und den kommunalen Trägern, zuständig für eine Vielzahl von Aufgaben. Nebenbei betreffen diese auch Fragen der Organisation und Verwaltung des Jobcenters. Wie wir erfahren durften, ist gerade aktuell Frau Friedrich selbst die Vorsitzende dieses Kreises.

Wir fragen uns unter anderem, warum die Empfehlung der BfA (Bundesanstalt für Arbeit), Eingangsbestätigungen auszustellen, noch nicht behandelt wurde? Diese Empfehlung besteht seit Mitte letzten Jahres. Zudem haben wir erfahren, dass Entscheidungen, die in diesem Kreis gefällt werden und offensichtlich die Bürger*innen betreffen, diesen überhaupt nicht transparent und zugänglich sind.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass zumindest die Fraktion der Kasseler Linke zum Thema Eingangsbestätigungen eine Anfrage an den Magistrat der Stadt Kassel gestellt hat.

Unsere 5 Fragen übergaben wir, in schriftlicher Form und mit der Bitte um baldige und hinreichende Antwort, Frau Friedrich. In Folge unseres Auftretens bei der Bürgersprechstunde in der Unterneustadt berichtete auch die HNA über uns und das Thema der Eingangsbestätigungen beim Jobcenter der Stadt Kassel.

Wer mehr zu den Aufgaben der Trägerversammlung lesen möchte, kann das hier tun: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/44c.html

Mal sehen, wie es weitergeht! Aber wir können jetzt schon versprechen, dass Frau Friedrich als Vorsitzende der Trägerversammlung, sich weiterhin mit uns und diesem Thema beschäftigen muss!

Hierbei handelt es sich nur um eine von vielen Forderungen, dieses ungerechte System betreffend. Eigentlich müsste das gesamte ALGII etc. in Frage gestellt werden. Es ist zutiefst menschenunwürdig und erniedrigend.

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