Jobcenter Stadt Kassel …und die Realität zu Eingangsbestätigungen!

Bericht einer Begleitung zum Jobcenter…und die Realität zu Eingangsbestätigungen!

Jobcenter Eingangsbereich – Begleitung eines Betroffenen

Die betroffene Person (Name aus Datenschutzgründen entfernt) hat einen Termin nicht wahrgenommen, weil sie die Einladung nicht bekommen hat. Geschickt wurde ein Schriftstück, in dem sie begründen sollte, warum sie den Termin nicht wahrgenommen hat. Die betroffene Person hat nun in dem Dokument angegeben, dass sie die Einladung zum Termin nie bekommen hat. Für die Einreichung der Erwiderung will sie nun eine Eingangsbestätigung.

Auf unsere Frage an einen Wachmann im Eingangsbereich, ob man denn eine Nummer ziehen müsste, wenn man lediglich eine Eingangsbestätigung für ein einzureichendes Dokument haben wollte, antwortete dieser, dass keine solchen ausgestellt würden. Man sollte das Dokument einfach in den Briefkasten schmeißen. Als ihm erwidert wurde, dass man aber eine solche haben wollte, antwortete er, man müsse dann eine Nummer ziehen. Dann müsse man das Anliegen am Schalter klären.

Gegen 10:30 Uhr wird die betroffene Person an den Schalter 2 im Eingangsbereich des JC gerufen. Die betroffene Person überreicht der Jobcenter-Mitarbeiterin das in einem Briefumschlag befindliche Dokument, in dem sie bestreitet, dass sie keine Einladung zu einem Termin im Monat Mai erhalten hat. Sie bittet die Jobcenter-Mitarbeiterin wegen der Wichtigkeit des Dokuments, ihr eine Eingangsbestätigung zu geben. Die Jobcenter-Mitarbeiterin fordert auf, den Umschlag zu öffnen und ihr das Formular zu übergeben, da sie wissen muss um was es da im Einzelnen geht.

Der Umschlag enthält zwei Schriftstücke. Eines den oben genannten Sachverhalt betreffend und eines zu einem anderen. Das zweite gibt die Jobcenter-Mitarbeiterin zurück, weil zu diesem ein weiteres Schreiben bereits unterwegs sei, welches die Person ebenfalls später ausgefüllt, zusammen mit besagtem Schreiben zwei, abgeben solle.

Nun stellt sie Schreiben 1 betreffend fest, dass es sich nicht um einen Widerspruch handle. Es sei lediglich Teil einer Anhörung zu besagtem Termin, der nicht wahrgenommen wurde. Die Begründung, dass die Person nie das Schreiben zu dem Termin bekommen habe, sei deshalb auch kein Widerspruch. Deshalb benötige die Person auch keine Eingangsbestätigung.

Jetzt schaltete sich unsere Begleitung ein und bemerkte, das es dennoch ein sehr wichtiges Dokument sei und wenn dieses verloren ginge, allein am Ende der betroffenen Person die Verantwortung zugeschrieben werde. Die Jobcenter-Mitarbeiterin gab darauf an, dass sie die Abgabe bereits im Computer entsprechend abgespeichert habe. Die darauf folgende Bemerkung unserer Begleitung, dass dies doch kein Argument bei einem so wichtigen Dokument für die Verweigerung einer Eingangsbestätigung sei, beantwortete sie ein wenig erregt damit, ob man denn eine Ahnung davon hätte, was hier los sein werde, wenn sie für jedes eingereichte Schreiben/Dokument eine Eingangsbestätigung ausstellen würde?

Jetzt erwiderte unsere Begleitung, dass sie aber in der HNA gelesen hätte, es würde für alle abgegebenen Dokumente Eingangsbestätigungen geben. Die Kollegin an Schalter 1 beobachtete sehr amüsiert den Dialog und lächelte. Gehört hatte man/frau von dem HNA Artikel schon. Auf jeden Fall die Kollegin am Nachbarschalter. Wirkung hatte dieser faktisch aber keine. Es schien, als ob es im Eingangsbereich keine entsprechende neue Anweisung gegeben hat. Den Mini-Artikel in der HNA haben wir somit als glatte Lüge entlarvt.

Die Jobcenter-Mitarbeiterin wirkte sehr genervt. Sie wolle jetzt auf ihren Chef – den Leiter des Eingangsbereiches – warten, der sich gerade in einem anderen Gespräch befand. Als er dann auch nach diesem Gespräch an ihr vorüber ging, sagte schließlich die Kollegin vom Schalter 1, dass sie doch ruhig eine Eingangsbestätigung geben könne/solle.

Schließlich nahm die Jobcenter-Mitarbeiterin das Dokument, fertigte eine Kopie und stempelte das Datum darauf. Als daraufhin von unserer Begleitung bemerkt wurde, dass der Datumstempel keinesfalls ausreiche, gab sie zur Antwort, dass sie über keinen anderen Stempel verfüge und fragte ihre Nachbarin an Schalter 1. Auch diese hatte keinen anderen Stempel. Aber schließlich wurde doch noch ein Stempel des Jobcenters gefunden.

Die betroffene Person erhielt so endlich nun eine Kopie seines eingereichten Dokuments mit Datum per Eingangsstempel und Stempel 犀利士
ize: 10pt; color: #000000;“>des Jobcenters.

Fragt sich nur, welcher Betroffene jedes Mal gewillt ist, einen solchen Kampf am Schalter zu führen. Besonders wenn er noch beinahe eine Stunde warten muss, um endlich gehört zu werden. Somit haben wir nun mehrfach getestet (dieser Bericht ist nicht das erste Erlebnis dieser Art), wie die praktische Realität des Jobcenters Stadt Kassel aussieht, wenn betroffene Menschen eine Bestätigung ihrer abgegebenen Unterlagen haben möchten. Noch dazu ist es Sparen am betroffenen Bürger, wenn der Eingangsbereich des Jobcenters so knapp besetzt ist, dass Mitarbeiter in Stress geraten und Betroffene so lange warten müssen wegen eines simplen Nachweises.

Es ist eine unverhohlene Frechheit des Jobcenters und der Sozialdezernentin Friedrich, zu behaupten, es gäbe Eingangsbestätigungen!!

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